OFFENE SCHULE
OFFENE VOLKSSCHULE
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird unsere Schule als „Offene Schule“ geführt.
Das bedeutet, dass der Unterricht wie in der Halbtagsschule am Vormittag stattfindet. Nach Unterrichtsschluss kann Ihr Kind an mindestens 3 Tagen pro Woche bis 17:30 betreut werden, wenn Sie es dafür anmelden. Oder es wird nach dem Unterricht wie bisher abgeholt oder entlassen. Änderungen der Betreuungstage können nur im Notfall berücksichtigt werden! (Formular)
Angemeldete Kinder haben im Anschluss an den Unterricht eine Mittagspause (Mittagessen, betreut von Freizeitpädagog*innen), Lernzeit mit Lehrer*innen (zur Erledigung von Aufgaben) und Freizeitstunden mit Freizeitpädagog*innen. Die Nachmittagsbetreuung ist kostenpflichtig (Ansuchen um Ermäßigung möglich), das Mittagessen ist kostenlos.
Nachmittagsgruppen
Die Gruppengröße beträgt mindestens 19 Kinder, die aus verschiedenen Klassen sein können. Einrichtungen der Schule (Turnsaal,…) können natürlich auch am Nachmittag genützt werden.
Eine Nachmittagsgruppe wird üblicherweise von einer Freizeitpädagogin oder einem Freizeitpädagogen geführt.
Entlassenszeiten
Sie geben zu Beginn des Schuljahres den FZ-Pädagog*innen die Zeiten bekannt, zu denen Ihr Kind entlassen werden soll. Wir bitten Sie, sich daran zu halten, dass Ihr Kind frühestens nach der Lernzeit entlassen werden kann. Weitere Entlassenszeiten sind 14:40, 15:30, 16:30 und 17:30.
Sollte Ihr Kind an einem zur Betreuung angemeldeten Tag ausnahmsweise schon nach dem Unterricht entlassen werden (z.B. Arztbesuch,…), erledigt es die Aufgaben, wie die Halbtagskinder, zu Hause. Wenn Sie Ihr Kind abholen, warten Sie bitte immer außerhalb der Schule.
Freizeitpädagog*innen
Die FZ-Pädagog*innen sind gut ausgebildete Mitarbeiter*innen der Organisation „Bildung im Mittelpunkt“ (BiM).
Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung
Die Anmeldung erfolgt bei der Schuleinschreibung. In weiterer Folge melden Sie Ihr Kind noch vor den Sommerferien für das folgende Schuljahr an, um die Bedarfsmeldung für das Personal möglichst genau erstellen zu können.
In der Offenen Schule ist die Betreuung zu bezahlen, das Mittagessen ist gratis. Um Ermäßigung kann bei Bedarf bei der MA10 angesucht werden (Formular). Dieses Ansuchen muss immer rechtzeitig (ca. 3 Wochen vorher) gestellt werden. Ermäßigungen gelten erst ab Vorlage in der Schule für den nächstmöglichen Verrechnungszeitraum (monatsweise Abrechnung im Nachhinein)
Das bedeutet, dass der Unterricht wie in der Halbtagsschule am Vormittag stattfindet. Nach Unterrichtsschluss kann Ihr Kind an mindestens 3 Tagen pro Woche bis 17:30 betreut werden, wenn Sie es dafür anmelden. Oder es wird nach dem Unterricht wie bisher abgeholt oder entlassen. Änderungen der Betreuungstage können nur im Notfall berücksichtigt werden! (Formular)
Angemeldete Kinder haben im Anschluss an den Unterricht eine Mittagspause (Mittagessen, betreut von Freizeitpädagog*innen), Lernzeit mit Lehrer*innen (zur Erledigung von Aufgaben) und Freizeitstunden mit Freizeitpädagog*innen. Die Nachmittagsbetreuung ist kostenpflichtig (Ansuchen um Ermäßigung möglich), das Mittagessen ist kostenlos.
Nachmittagsgruppen
Die Gruppengröße beträgt mindestens 19 Kinder, die aus verschiedenen Klassen sein können. Einrichtungen der Schule (Turnsaal,…) können natürlich auch am Nachmittag genützt werden.
Eine Nachmittagsgruppe wird üblicherweise von einer Freizeitpädagogin oder einem Freizeitpädagogen geführt.
Entlassenszeiten
Sie geben zu Beginn des Schuljahres den FZ-Pädagog*innen die Zeiten bekannt, zu denen Ihr Kind entlassen werden soll. Wir bitten Sie, sich daran zu halten, dass Ihr Kind frühestens nach der Lernzeit entlassen werden kann. Weitere Entlassenszeiten sind 14:40, 15:30, 16:30 und 17:30.
Sollte Ihr Kind an einem zur Betreuung angemeldeten Tag ausnahmsweise schon nach dem Unterricht entlassen werden (z.B. Arztbesuch,…), erledigt es die Aufgaben, wie die Halbtagskinder, zu Hause. Wenn Sie Ihr Kind abholen, warten Sie bitte immer außerhalb der Schule.
Freizeitpädagog*innen
Die FZ-Pädagog*innen sind gut ausgebildete Mitarbeiter*innen der Organisation „Bildung im Mittelpunkt“ (BiM).
Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung
Die Anmeldung erfolgt bei der Schuleinschreibung. In weiterer Folge melden Sie Ihr Kind noch vor den Sommerferien für das folgende Schuljahr an, um die Bedarfsmeldung für das Personal möglichst genau erstellen zu können.
- Nachmittagsbetreuung ab dem 2. Schultag möglich
- Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung gilt verbindlich für das ganze Schuljahr.
- Die Betreuungstage können während des Schuljahres nur in begründeten Ausnahme- und Notfällen geändert werden (Formular)
In der Offenen Schule ist die Betreuung zu bezahlen, das Mittagessen ist gratis. Um Ermäßigung kann bei Bedarf bei der MA10 angesucht werden (Formular). Dieses Ansuchen muss immer rechtzeitig (ca. 3 Wochen vorher) gestellt werden. Ermäßigungen gelten erst ab Vorlage in der Schule für den nächstmöglichen Verrechnungszeitraum (monatsweise Abrechnung im Nachhinein)